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DIE UNABHÄNGIGEN fordern die Entwicklung des Geländes der ehemaligen Mülldeponie Kiebitzsee

  • vor 2 Tagen
  • 2 Min. Lesezeit

Die ehemalige Mülldeponie Kiebitzsee war nach bisherigen Erkenntnissen in den Jahren von etwa 1950 bis 1990 in Betrieb und wurde anschließend ordnungsgemäß abgedeckt. Für die Entgasung der Deponie wurde seinerzeit ein Zeitraum von etwa 20 bis 25 Jahren angenommen. Inzwischen sind rund 36 Jahre seit der Stilllegung vergangen.


Vor diesem Hintergrund erscheint es sachgerecht, die Möglichkeiten einer Folgenutzung des derzeit weitgehend brachliegenden Geländes umfassend zu untersuchen. Insbesondere die Entwicklung eines Naherholungsgebietes würde die Lebensqualität in den angrenzenden Stadtteilen Wietzenbruch sowie Neustadt/Heese nachhaltig verbessern und einen zusätzlichen Freizeit- und Erholungsraum schaffen.


Die bereits auf dem Gelände tätigen Vereine leisten einen wichtigen Beitrag für das gesellschaftliche Leben und sollen daher in ein Gesamtkonzept integriert und in ihrer Nutzung dauerhaft berücksichtigt werden.


Darüber hinaus bietet sich an, die Eignung geeigneter Teilflächen für Photovoltaikanlagen zu prüfen. Eine solche Nutzung könnte einen Beitrag zur kommunalen Energiewende leisten und die städtischen Klimaschutzziele unterstützen.


Sollten für die Entwicklung des Geländes Fördermittel von Land, Bund oder Europäischer Union zur Verfügung stehen, sind diese frühzeitig zu identifizieren und für die Umsetzung des Projektes einzuwerben. Dadurch könnte die finanzielle Belastung des städtischen Haushaltes erheblich reduziert und die Realisierung des Vorhabens erleichtert werden.

 


Dazu der Antrag mit unserer Forderung an die Stadtverwaltung:


Der Rat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt:


  1. ein Konzept zur Entwicklung der ehemaligen Mülldeponie Kiebitzsee zu einem Naherholungsgebiet zu erarbeiten. Dabei sind die technischen, rechtlichen, umweltfachlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie die hierfür erforderlichen Maßnahmen darzustellen.

  2. zu prüfen, ob und in welchem Umfang Teilflächen des ehemaligen Deponiegeländes für die Errichtung von Photovoltaikanlagen geeignet und nutzbar sind. Hierbei sind insbesondere die technischen Voraussetzungen, die Wirtschaftlichkeit, mögliche Betreibermodelle sowie die Vereinbarkeit mit einer Nutzung als Naherholungsgebiet darzustellen.

  3. sicherzustellen, dass die derzeitige Nutzung des Geländes durch die dort ansässigen Vereine im Rahmen eines Gesamtkonzeptes erhalten und angemessen berücksichtigt wird.

  4. zu prüfen, welche Förderprogramme des Landes Niedersachsen, des Bundes oder der Europäischen Union für die Renaturierung ehemaliger Deponiestandorte, die Entwicklung von Naherholungsgebieten sowie die Errichtung von Photovoltaikanlagen in Anspruch genommen werden können. Die Verwaltung wird gebeten, die jeweiligen Fördervoraussetzungen, Förderquoten und die voraussichtlich erreichbare Förderhöhe darzustellen.

  5. dem zuständigen Fachausschuss sowie dem Rat über die Ergebnisse der Prüfungen zu berichten und einen Vorschlag für das weitere Vorgehen vorzulegen.

  6. einen Zeit- und Maßnahmenplan mit Kostenschätzung vorzulegen.


Dr. Udo Hörstmann          

Ratsherr                                            


Iris Fiss             

Ratsfrau


Christian Danner

Ratsherr

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