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Antrag: Wiederbelebung der Celler Innenstadt als Wohnstandort

16. Aug.
3 Min. Lesezeit

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Celle möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Stärkung und Wiederbelebung der Celler Innenstadt als attraktiven Wohnstandort für Menschen aller Altersgruppen zu erarbeiten.

Dabei sind insbesondere folgende Maßnahmen zu prüfen und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen:


1.     Wohnen in Erdgeschossen ermöglichen

Die Regelungen der Altstadt-Ausbausatzung sowie gegebenenfalls weiterer einschlägiger Satzungen und Bebauungspläne sind mit dem Ziel zu überprüfen, Wohnnutzungen künftig grundsätzlich auch in Erdgeschossen zu ermöglichen, soweit städtebauliche, denkmalschutzrechtliche und nachbarschützende Belange nicht entgegenstehen.


Für besonders bedeutsame Geschäfts- und Einkaufslagen können räumlich begrenzte Ausnahmen vorgesehen werden, sofern dies zur Sicherung einer lebendigen und funktionsfähigen Innenstadt erforderlich ist.


2.     Planungsrechtliche Voraussetzungen schaffen

Für die Quartiere der Innenstadt sind die bestehenden Bebauungspläne und sonstigen planungsrechtlichen Vorgaben zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen beziehungsweise neu aufzustellen. Ziel ist es, den Eigentümerinnen und Eigentümern verlässliche Rahmenbedingungen für die Schaffung und Modernisierung von Wohnraum zu geben.


3.     Leerstände für Wohnzwecke aktivieren

Es ist zu untersuchen, wie leerstehende oder untergenutzte Gebäude und Gebäudeteile, insbesondere ehemalige Ladenlokale und Gewerbeflächen, unter Wahrung des historischen Stadtbildes in bedarfsgerechten, barrierearmen und zeitgemäßen Wohnraum umgewandelt werden können.


4.     Denkmalschutz und zeitgemäßes Wohnen miteinander verbinden

Gemeinsam mit den zuständigen Denkmalschutzbehörden sind Kriterien und möglichst einheitliche Genehmigungsmaßstäbe zu entwickeln, die den Erhalt der historischen Bausubstanz mit heutigen Anforderungen an Wohnqualität, Barrierearmut, Brandschutz, Energieeffizienz und Wirtschaftlichkeit verbinden.


Dabei sind insbesondere zeitgemäße Raumaufteilungen, sichere Treppenanlagen, geeignete Raumhöhen, ebene beziehungsweise barrierearme Fußböden sowie moderne technische Gebäudeausstattungen zu berücksichtigen.


5.     Behutsame Nachverdichtung prüfen

Die Möglichkeiten einer städtebaulich und denkmalpflegerisch verträglichen Nutzung von Innenhöfen, rückwärtigen Grundstücksbereichen und Baulücken für zusätzlichen Wohnraum sind zu prüfen. Die Belange des Denkmalschutzes, des Stadtklimas, des Brandschutzes, der Aufenthaltsqualität und der Nachbarschaft sind dabei angemessen zu berücksichtigen.


6.     Nachhaltige Wärme- und Kälteversorgung untersuchen

Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung und der Bauleitplanung ist zu prüfen, ob für die Innenstadt eine zentrale, möglichst klimaneutrale Wärme- und Kälteversorgung entwickelt werden kann. Dabei sind insbesondere vorhandene geothermische Potenziale und Solevorkommen sowie weitere erneuerbare Energiequellen einzubeziehen.

 

7.     Fördermöglichkeiten ermitteln

Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Förderprogramme des Landes Niedersachsen, des Bundes und der Europäischen Union zu ermitteln. Insbesondere ist zu prüfen, ob die Wiederbelebung der Celler Altstadt als klimafreundlicher Wohnstandort als Modellvorhaben im Rahmen des „Neuen Europäischen Bauhauses“ oder vergleichbarer Programme gefördert werden kann.


8.     Beteiligung und Umsetzung

In die Konzepterarbeitung sollen insbesondere Eigentümerinnen und Eigentümer, Bewohnerinnen und Bewohner, Gewerbetreibende, Interessenvertretungen, Wohnungswirtschaft, Denkmalschutzbehörden und Fachverbände einbezogen werden.


Dem zuständigen Fachausschuss sind die Ergebnisse einschließlich eines Zeitplans, einer Kostenschätzung und konkreter Vorschläge für notwendige Satzungs- und Bebauungsplanänderungen vorzulegen.

 

Begründung

Die Celler Altstadt verfügt über eine außergewöhnliche historische Bausubstanz und prägt in besonderer Weise die Identität der Stadt. Gleichzeitig stehen Gebäude, Wohnungen, Obergeschosse und ehemalige Gewerbeflächen teilweise leer oder werden nicht entsprechend ihrem Potenzial genutzt. Besonders in Erdgeschossen erschweren bestehende Vorgaben eine Umnutzung bislang gewerblich genutzter Flächen zu Wohnraum.


Der stationäre Einzelhandel befindet sich seit Jahren in einem tiefgreifenden Strukturwandel. Nicht jede ehemalige Ladenfläche kann dauerhaft wieder einer wirtschaftlich tragfähigen gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Langfristige Leerstände beeinträchtigen das Stadtbild, die Gebäudesubstanz, das Sicherheitsgefühl und die Aufenthaltsqualität. Eine kontrollierte Öffnung für Wohnnutzungen kann deshalb einen wichtigen Beitrag zur Belebung und Stabilisierung der Innenstadt leisten.


Mehr Bewohnerinnen und Bewohner sorgen auch außerhalb der Geschäftszeiten für Leben und soziale Präsenz. Sie stärken die Nachfrage nach Handel, Gastronomie, Dienstleistungen, Kultur und öffentlichen Angeboten. Gleichzeitig kann dringend benötigter Wohnraum für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen entstehen – insbesondere für junge Menschen, Familien, ältere Menschen und Menschen, die kurze Wege und eine zentrale Lage schätzen.


Der Schutz des historischen Erscheinungsbildes bleibt dabei ein wesentliches Ziel. Denkmalschutz und eine zeitgemäße Wohnnutzung dürfen jedoch nicht als Gegensätze verstanden werden. Erforderlich sind transparente und verlässliche Vorgaben, die sowohl den Erhalt der historischen Bausubstanz als auch notwendige Anpassungen an heutige Wohn-, Sicherheits-, Barrierefreiheits- und Energiestandards ermöglichen.


Eine nachhaltige Wärme- und Kälteversorgung bietet darüber hinaus die Chance, die Celler Innenstadt zu einem weitgehend klimaneutralen Wohnstandort zu entwickeln. Die Verbindung von Baukultur, Denkmalschutz, neuem Wohnraum und klimafreundlicher Energieversorgung kann Celle überregional als innovatives Modell für die zukunftsfähige Entwicklung historischer Innenstädte positionieren. Dr. Udo Hörstmann    

Ratsherr


Iris Fiss             

Ratsfrau


Christian Danner

Ratsherr

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