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Niederschlagwassersteuer

Rede von Dr. Udo Hörstmann im Rat der Stadt Celle am 27.09.2018


Rede Niederschlagwassersteuer
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Herr Vorsitzender, liebe Kolleginnen und Kollegen,


es wird niemanden verwundern, dass wir uns zu dieser Niederschlagswassergebühr nochmals zu Wort melden.


Seit ihrer Einführung 2015 sind die UNABHÄNGIGEN gegen die Erhebung dieser Gebühr. Notwendig ist ein kleiner Rückblick in die Historie dieser Gebühr, um unsere Einwände zu verstehen.


Eingeführt wurde diese in 2015 unter der Überlegung, dass der Kernhaushalt der Stadt entlastet werden könnte. Man war der Auffassung, dass die Stadt auf diesem Weg ein richtiges Schnäppchen machen könnte. Dem Haushalt dringend benötigte Einnahmen zuführen könne.


Wenn wir uns die aktuellen Zahlen für 2017 ansehen, dann müssen wir feststellen, dass ca. 2,6 Mio. Euro über diese Gebühr eingenommen werden. Davon zahlt die Stadt aus ihrem Kernhaushalt allein schon 1,8 Mio. Euro für ihre eigenen Immobilien. Hinzu ist auf der Kostenseite die Tatsache zu rechnen, dass für diese „Gebühreintreibung“ 2 neue, zusätzliche Stellen geschaffen worden sind, die jährlich mit ca. 127 000 Euro im Jahr zu Buche schlagen, zukünftig natürlich von Jahr zu Jahr steigend. Weiter anfallende Verwaltungskosten sind noch nicht berechnet.


Das Ergebnis für 2017 ergibt ein Minus von 478 000 Euro. Wenn man sich nur die nackten Zahlen allein ansieht, wird man erkennen, dass von einem Plus für den Kernhaushalt der Stadt wohl kaum gesprochen werden kann. Nun wird darauf verwiesen, dass ja auch Investitionen getätigt worden seien. Dies mag stimmen, nur bezahlt worden sind diese zu ca. 2/3 von der Stadt selbst.


Neben den Zahlen allein sind noch andere Aspekte , die wir für wichtig halten, diese Gebühr wieder abzuschaffen:


  1. Es werden nur die Mitbürger Haushalte belastet, die gar keine Chance haben das Regenwasser selbst zu versickern. Hier sind es in erster Linie die Besitzer der Häuser der gesamten Innenstadt, die ordentlich zur Kasse gebeten werden. Die Kosten werden auf die Mieter umgelegt, das wiederrum führt zu höheren Nebenkosten und macht da Wohnen teurer, gerade dort wo wir wollen das gewohnt wird. Unser aller Ziel sollte es aber sein, dass in die Innenstadt investiert wird, um diese zu erhalten. Vergessen wir nicht, dass die Innenstadt unser stärkstes Standbein auf dem Gebiet des Tourismus ist. Und wir zocken diese „Zukunftsträger“ ab. Ein wirklich gutes Signal, dass wir da an die Immobilienbesitzer aussenden, ist das mit Sicherheit nicht!

  2. Es wird von Regen-Gerechtigkeit gesprochen, wenn die Gebühr eingezogen wird. Zugegeben, bei nicht Erhebung der Gebühr zahlen wir alle für die Nutzung der Regenwasserkanäle. Wie müssen sich da die Bürger fühlen, die für die Sanierung ihrer Straße viel Geld bezahlt haben und diese nun von vielen Mitbürgern benutzt werden, die aber nicht einen Cent zur Verbesserung der Straße beigetragen haben. Ist das gerecht?

  3. Es werden Bürger mit Bescheiden belegt, wo es überhaupt keinen Regenwasserkanal gibt. Was soll das denn nun, fragt sich der Bürger?

  4. Seit nun 3 Jahren arbeiten 2 Personen daran die Erfassung der Grundstücke zu beenden. Weil es so schwierig ist , diese Arbeit zu erledigen, ich betone 3 Jahre bereits, meint die Stadt die Gebühr rückwirkend für 4 vergangene Jahre erheben zu müssen. Wenn die Verwaltung die Dinge nicht zeitnah erledigen kann, kann sie für diese Verspätung aber nicht den Bürger verantwortlich machen. Das ist auch ein Stück Gerechtigkeit. Und wie sollen Hauseigentümer Mieter erreichen, die bereits vor 2 oder 3 Jahren ausgezogen sind?


Nach all dem Gesagten und insbesondere im Hinblick auf die vorgelegten Zahlen macht es aus unserer Sicht mehr Sinn die 1,8 Mio Euro im Kernhaushalt zu belassen, die Sanierung des Haushaltes mit dieser Summe voranzutreiben und den Bürgern zu zeigen, dass die Stadt nicht immer nur in ihre Taschen fassen will. Dann macht es ihnen auch mehr Spaß zukünftig zu investieren.


Wir sollten das mit dieser Regenwassersteuer, ich meine Niederschlagswassergebühr, wieder sein lassen.


Ich beantrage die Vorlage nach ihren einzelnen Punkten gesondert abzustimmen.


Dr. Hörstmann

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