„Das Ermittlungsverfahren ist eingestellt worden“ Mit dieser „5-Worten-Erklärung“ in einer Verfügung der Staatsanwaltschaft Verden vom 19. Septem 2024 ist ein spektakuläres Verfahren nun endgültig abgeschlossen worden. Es war eine falsche Spur bei dem Versuch, das Verschwinden der damals 18 jährigen Mandy aufzuklären. Und so lastet auf den Eltern von Mandy, denen unser aller Mitgefühl gilt, weiterhin die Sorge, was ihrer Tochter passiert ist.
Diese falsche Spur hat aber dazu geführt, dass ein Mitbürger unverschuldet zum Objekt eines Ermittlungsverfahrens geworden ist: Karl Struck, vielen Cellern nur als Kalli Struck bekannt und beliebt. Sein Fleiß, seine Ehrlichkeit und „soziale Kompetenz der Tat“ sowie die Freude am Gesang sind seine Markenzeichen. Er ist ein positives Beispiel dafür, dass Willenskraft, Zielstrebigkeit und Kreativität in einer freien Gesellschaft in jeden Beruf, auch im Schrotthandel, zu wirtschaftlichen Erfolg und persönlicher Anerkennung führen. Er hat sich aus der Aussichtslosigkeit seines Herkommens, schwierigen Familienverhältnissen und höchst mangelhafter Schulbildung, zu einem erfolgreichen Unternehmer und geachteten Bürger unserer Stadt hochgearbeitet.
Für Kalli Struck war die polizeiliche Durchsuchungen seines Hauses und Unternehmens, und die darüber erfolgte öffentliche Berichterstattung ein unverschuldeter Tiefpunkt, Ich gehe davon aus, dass in vergleichbaren Fällen von der Staatsanwaltschaft ebenso vorgegangen wird, ganz unabhängig von Beruf und Herkommen des Betroffenen. Ich übe auch ausdrücklich keine Verfahrenskritik. Natürlich muss ein Rechtsstaat mit seinen Einrichtungen bei einem Verdacht mit angemessenen Mitteln sicherstellen, dass dem Verdacht auf den Grund gegangen wird. Ich kritisiere aber nachdrücklich den wortkargen Schlussstrich, mit dem die Staatsanwaltschaft Verden das Verfahren abgeschlossen. Über den Auftakt des Ermittlungsverfahren wurde umfassend bis hin zum Foto des Privathauses berichtet und das mit Sicherheit nicht ohne Informationen aus dem Bereich der Staatsanwaltschaft. Aber über die Einstellung des Verfahrens gab es nur die dünnwortige Mitteilung: „Das Verfahren wurde eingestellt“. Damit besteht die Gefahr, dass ein Verdacht gegen einen Unschuldigen haften bleibt, und das nur deshalb, weil sich die Staatsanwaltschaft auf eine für jede Spekulationen offene und dünnwortige „5-Worte-Erklärung“ zurückzieht
Es muss in einem Rechtsstaat selbstverständlich sein, dass nach einem so massiven und öffentlichkeitswirksamen Eingriff in das Leben eines Bürgers mit der Einstellung des Verfahrens die Klarstellung erfolgt, dass die Staatsanwaltschaft eine falsche Spur verfolgt hat und die Vorwürfe und Verdächtigungen gegen Herrn Struck und seine Familie einer Prüfung nicht standgehalten haben.. Die Beschuldigten und die Öffentlichkeit haben das Recht, unterrichtet zu werden, dass die Ermittlungen in die falsche Richtung gelaufen sind und sich die dem Polizeieinsatz und den Hausdurchsuchungen zugrunde liegenden Verdächtigungen gegen Karl Struck als haltlos erwiesen haben. Denn die Würde des Menschen ist unantastbar.
3.Oktober 2024 Dr. Wulf Haack
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