top of page

Antrag zu Linden Schützenplatz

Der Rat möge in seiner Dezembersitzung 2022 beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert die Bebauungsplanung für den nördlichen Teil der Hafenstraße auf der Allerinsel soweit zu überarbeiten, dass die Bebauung erst im Anschluss an den Baumbestand östlich der Theo Wilkens Halle beginnt.

Begründung:

Die Linden an der Hafenstraße bilden ein Ensemble, dass nicht auseinandergerissen werden darf. Um bei der Erneuerung dieses Teils der Allerinsel dem bestehenden Baumbestand genug Lebensraum zu schaffen, wären diese großzügig zu umkreisen. Dazu muss der Beginn der Bebauung weiter um ca. 30m nach Osten verschoben werden. Diese neue Linie des Baubeginns war vom ehemaligen Stadtbaurat Kinder auch angegeben.

Eine Änderung des Bebauungsplanes kann eine langwierige Angelegenheit sein. Aber in Zeiten wie diesen, wo der Klimaschutzes stark in den Fokus der gesamten Öffentlichkeit gerückt ist, weil wir alle erkannt haben, dass „ein weiter so“ differenzierter betrachtet werden muss, wo selbst Bundes-gesetze innerhalb von 2 Wochen erstellt werden, wofür vorher Monate für erforderlich waren, muss es möglich sein, dass eine solche Änderung im beschleunigten Verfahren durchgeführt wird. Es geht hier auch nicht um eine komplette Neufassung, sondern um eine Anpassung der bestehenden Planungen. Ein Beispiel für Flexibilität auf diesem Gebiet zeigt die Allerland. Sie führt eine Änderung der Bebauungsplanung am Nordwall durch, indem sie wegen geänderter Voraussetzungen der Gegebenheiten, ihre bisherige Planung des Hotelneubaues einer Umplanung unterzieht. Solche geänderten Gegebenheiten haben wir nun auch auf der Allerinsel.

Die notwendigen Änderungsbeschlüsse im Rat, zu einer Überarbeitung des Bebauungsplanes, sollten sehr kurzfristig getroffen werden können.

Selbst die Tatsache, dass bereits eine Ausschreibung erfolgt ist, stünde einer Änderung nicht im Wege. Bei den Investoren in diesem Bereich handelt sich in erster Linie um Celler Firmen, mit denen entsprechende Gespräche geführt werden können. Hinzu kommt das der Bau einer Jugendherberge an diesem Standort nicht vollzogen wird.

Die Frage des Lärmschutzes spielt eine untergeordnete Rolle, da der in unmittelbarer Nachbarschaft zum Festplatz geplante Kindergarten bereits die Betreuung der Kinder beendet, wenn auf dem angrenzenden Festplatz die Aktivitäten erst beginnen.

Es ist klar, dass die Bebauung in Nachbarschaft zu Conmetall verkleinert werden muss. Im Hinblick auf den Erhalt der Bäume ist eine solche Änderung in diesem Fall aber begründet und hinnehmbar.

Ein weiterer, nicht zu vernachlässigender Effekt sollte auch bedacht werden: wenn es der Verwaltung gelingt, die oben beschriebenen Veränderungen durch zu führen, wäre der Baumerhalt gewährleistet und der gute Wille und die Fähigkeit zur Flexibilität der Verwaltung wäre erkennbar. Vor allem aber würde die weiter steigernde Unruhe in der Stadtgesellschaft abklingen.

Wenn also die Verwaltung „über ihren Schatten springt“ wäre ein Kompromiss erreicht, wo alle aufeinander zugehen und mit dem alle gut leben könnten.

Dr. Udo Hörstmann

Fraktionsvorsitzender

5 Ansichten
bottom of page