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Geplante Grundschule Garßen: verkehrliche Anbindung

Anschreiben an die Niedersächsische Landenbehörde für Straßenbau und Verkehr in Verden

Schulneubau im Celler Ortsteil Garßen, „Dornbusch“

hier: Anbindung der geplanten Stichstraße zur B 191

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Die Stadt Celle plant den Neubau einer 3-zügigen Grundschule nebst einer 1,5-Feld-Schulsporthalle im Ortsteil Garßen zur Deckung des bestehenden und künftigen Bedarfes im Grundschulbereich. Auf dem hierfür zur Verfügung stehenden Gelände ist auch eine kleine, randständige Wohnbebauung im westlichen, der Bundesstraße 191 abgewandten Bereich vorgesehen. Das Gelände grenzt im Osten an die Bundesstraße. Die vorbereitenden Planungen für die Bauvorhaben sind seitens der Stadt Celle weitgehend abgeschlossen, somit kann mit einem Baubeginn in diesem oder im kommenden Jahr gerechnet werden. Wir gehen davon aus, dass Ihre Behörde mit den für Sie relevanten Plänen vertraut ist.

 

Die Mitglieder der „UNABHÄNGIGEN-Bürger für Celle e.V.“ einschließlich deren gewählte Vertreter im Stadtrat Celle sowie im Ortsrat Garßen begrüßen das Vorhaben ebenso wie die Vertreter anderer Parteien und der Bürgerschaft.

 

Kritikwürdig, und daher unbedingt veränderungsbedürftig, ist allerdings die vorgesehene Art der Anbindung des Neubaugebietes an das Straßennetz. Während von der Westseite ein Zugang zum Gelände nur für Fußgänger und Radfahrer (Zuwegung von der Straße „Zum Hartsteinwerk“) möglich sein wird, soll an der Ostseite, abzweigend von der Bundesstraße 191, eine Stichstraße angelegt werden, um eine Zufahrt zur künftigen Schule und zur Sporthalle zu ermöglichen. Die Abzweigung soll über zu bauende Abbiegespuren erfolgen. Diese Planung ist aus Sicht der UNABHÄNGIGEN wie auch aus der Sicht vieler anderer Verbände und Bürger unzureichend, da sie weder zu einer Verkehrsberuhigung noch zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit führen wird. Die Bundesstraße 191 ist verkehrsreich, wird in erheblichem Maße auch durch Schwerlastverkehr genutzt und zum Teil leider mit hoher Geschwindigkeit befahren. Dieses gilt insbesondere für den aus Richtung Eschede kommenden Verkehr.

Ein weiterer Grund für die notwendige Änderung der Planung ist darin zu sehen, dass im Bereich der künftigen Abzweigung mit hoher Wahrscheinlichkeit Schüler und Radfahrer die Bundesstraße überqueren werden, da der Radweg, vom Ortsteil Garßen aus betrachtet, auf der rechten Seite, also der dem Planungsgebiet abgewandten Seite, verläuft. Die Planung eines Rad- und Fußweges auf der anderen Straßenseite ist nicht vorgesehen.

 

Wir halten eine Abänderung der Planungen hinsichtlich der von der Bundesstraße abgehenden Stichstraße für unbedingt erforderlich. Dazu bieten sich folgende Möglichkeiten an:

Variante 1: Absicherung des Verkehrsbereiches durch eine Lichtzeichenanlage, oder

Variante 2: Absicherung des Verkehrsbereiches durch eine zu bauende Kreisverkehrsanlage.

 

Da diese baulichen Veränderungen an einer Bundesstraße außerhalb der Gemeindegrenzen erfolgen müssten, hat die Stadt Celle keine direkten Planungsmöglichkeiten.

In Celle sowie in der Umgebung von Celle gibt es mehrere Beispiele für in diesem Sinne erfolgte bauliche Veränderungen an Bundesstraßen; z. B. bei Eicklingen im Verlauf der B 214 (Kreisverkehr), bei Wietze im Verlauf der B 214 (Kreisverkehr) und im Celler Ortsteil Altenhagen, im Verlauf der B 191 (Lichtzeichenanlage).

 

Wir bitten Sie eindringlich um Prüfung der die Anbindung der Stichstraße betreffenden Planungen und um Berücksichtigung der gegebenen Hinweise.

 

Eine Unterschriftensammlung auf Initiative einer Mitbürgerin erfolgt und wird in nächster Zeit übergeben werden.

 

Gerne sind wir zu weiteren Angaben und Gesprächen bereit.

 


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