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Antrag für die Aufstellung eines Bebauungsplans Karstadt-Gelände

  • 26. Feb. 2025
  • 1 Min. Lesezeit

Die Aufstellung eines Bebauungsplans für das gesamte Karstadtgelände mit zugleich beschlossener Veränderungssperre ist unverzichtbar. Denn Karstadt umfasst auch historische Fachwerkbauten, z.B. im Bereich vom Posthof. Ohne Bebauungsplan und Veränderungssperre kann nicht ausgeschlossen werden, dass aus dem umfangreichen historischen Bestand der Karstadtflächen Einzelbauwerke vom derzeitigen Eigentümer verkauft werden und dieser bestimmt, was in der Celler Innenstadt geschieht oder auch nicht geschieht, bzw. geschehen kann. Damit sind Schwierigkeiten bei der Umsetzung eines wie auch immer gearteten Gesamtkonzepts zu erwarten.

   

Die UNABHÄNGIGEN hatten zwar bereits am 31.8.2023 die Aufstellung eines Bebauungsplans und den Beschluss einer Veränderungssperre beantragt. Der Antrag ist aber mit einer nicht nachvollziehbaren Begründung (253/23-001) abgelehnt worden. Wegen des zwischenzeitlich eingetretenen Zeitablaufs ist eine erneute Antragsstellung möglich. Davon machen wir mit dem zeitgleich eingebrachten Antrag Gebrauch.

 

 

Dr. Udo Hörstmann                  Fraktionsvorsitzender                                                 

Christian Danner                                                          Ausschuss für Stadtentwicklung Bauen & Liegenschaften

 

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